Pfaffenhofen ändert Bebauungsplan an der Hohenwarter Straße
Die Stadt Pfaffenhofen an der Ilm (Landkreis Pfaffenhofen) passt die Regeln für ein bestimmtes Baugebiet an. Es geht um die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nummer 34. Das betroffene Gebiet liegt an der Hohenwarter Straße, genauer gesagt südlich des Bistumerwegs im Ortsteil Sulzbach.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat die Änderung bereits am 21. Juli 2026 beschlossen. Mit der offiziellen Bekanntmachung am 31. Juli 2026 tritt die neue Satzung nun in Kraft.
Wer wissen möchte, was genau geändert wurde, kann die Pläne und die Begründung einsehen. Diese liegen im Stadtbauamt am Hauptplatz 18 (Zimmer 2.05) aus. Die Unterlagen können während der normalen Dienstzeiten angeschaut werden. Dort kann man auch Fragen zum Inhalt stellen.
Die Stadt weist darauf hin, dass es Fristen gibt. Wer Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung sieht, muss dies innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Stadt melden. Zudem gibt es Regeln für Entschädigungen bei Vermögensnachteilen. Diese Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres geltend gemacht werden.