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Passade vergibt zwei Grundstücke im Erbbaurecht

Die Gemeinde Passade bietet zwei Chancen für ein eigenes Zuhause: Ein unbebautes Grundstück und ein fertiges Einfamilienhaus sollen im Erbbaurecht vergeben werden.

In Passade (Kreis Plön, Schleswig-Holstein) gibt es zwei Möglichkeiten für Menschen, die dort dauerhaft wohnen wollen. Die Gemeinde vergibt zwei Immobilien im sogenannten Erbbaurecht. Das bedeutet, man besitzt das Haus, aber nicht das Land darunter.

Das erste Angebot ist ein unbebautes Grundstück im Fuhlenwisch 3a. Es ist etwa 580 Quadratmeter groß. Hier kann ein eingeschossiges Einfamilienhaus gebaut werden. Das zweite Angebot ist ein bereits bestehendes Einfamilienhaus im Fuhlenwisch 3 auf einem Grundstück von rund 750 Quadratmetern. Für das Gebäude muss ein Kaufpreis von 297.000 Euro gezahlt werden.

Beide Erbbaurechte laufen über 90 Jahre. Die Interessenten müssen jährlich einen Erbbauzins zahlen. Dieser liegt bei 3 Prozent des Grundstückswertes, berechnet nach dem aktuellen Bodenrichtwert.

Wichtig ist: Die Häuser dürfen nur als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Wer dort nur Urlaub machen will oder das Haus vermieten möchte, kommt nicht infrage. Die Gemeinde will Menschen gewinnen, die langfristig im Dorf ankommen.

Die Vergabe läuft über ein Punktesystem. Wer die meisten Punkte sammelt, bekommt den Zuschlag. Dabei schauen die Verantwortlichen unter anderem auf das Einkommen, ehrenamtliche Arbeit oder ob die Person bereits in Passade gewohnt hat. Bei dem bestehenden Haus werden zudem Familien mit Kindern besonders berücksichtigt. Auch Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen im Haushalt sowie eine Arbeitsstelle im Umkreis von 30 Kilometern bringen Punkte.

Wer sich interessieren möchte, kann die Grundstücke an vier Terminen besichtigen: am 1. August, 18. August, 5. September und 19. September 2026, jeweils von 10 bis 14 Uhr. Wer an diesen Tagen nicht kann, kann per E-Mail einen eigenen Termin ausmachen.

Bewerben können sich alle volljährigen Menschen. Die Unterlagen müssen bis zum 30. September 2026 an die E-Mail-Adresse [email protected] geschickt oder direkt bei der Gemeinde abgegeben werden.

Quelle: Passade – zur Originalmeldung

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