Giekau: Aggressiver Fahrgast greift Passagiere und Polizei an
Alles begann am ZOB in Kiel, als ein 25-jähriger Ukrainer in den Bus der Linie 310 stieg. Schon während der Fahrt wurde er zunehmend aggressiv. Er trank im Bus Alkohol, schlug auf die Sitzlehnen ein und suchte gezielt Streit mit anderen Fahrgästen. An einer Haltestelle ging er sogar so weit, bei offener Tür aus dem Bus zu urinieren und zu spucken. Die anderen Passagiere beschwerten sich beim Busfahrer.
Am Freitagabend gegen 21:45 Uhr eskalierte die Situation in Giekau (Kreis Plön, Schleswig-Holstein) in der Straße Strezerberg im Ortsteil Fresendorf. Der Mann griff seine Mitreisenden körperlich an. Vier Fahrgäste griffen ein und hielten den Angreifer fest, bis die Polizei eintraf.
Doch auch vor den Beamten hielt der Mann nicht inne. Als die beiden Polizisten, 58 und 60 Jahre alt, am Bus ankamen, spuckte der 25-Jährige sie an und versuchte, sie zu schlagen und zu treten. Die Beamten konnten den Angriff durch Ausweichmanöver und körperliche Gewalt stoppen. Auch beim Verbringen aus dem Bus wehrte sich der Mann weiter mit Schlägen und Tritten.
Weitere Kollegen kamen zur Unterstützung hinzu, um den Mann in das Polizeigewahrsam nach Kiel zu transportieren. Auf der Fahrt war er so aggressiv und bedrohlich, dass die Beamten ihn die gesamte Zeit über fixieren mussten. Bei einer Durchsuchung fanden die Polizisten ein Messer mit feststellbarer Klinge, das der Mann griffbereit bei sich trug. Die Beamten nahmen das Messer sicher.
Der Mann stand vermutlich unter dem Einfluss von Drogen und Medikamenten. Ein Arzt nahm ihm eine Blutprobe ab, bevor er in eine Fachklinik eingewiesen wurde. Die Polizisten blieben unverletzt.
Die Polizei sucht nun nach den vier Fahrgästen, die den Mann im Bus festgehalten haben, sowie nach weiteren Zeugen. Wer etwas weiß, soll sich unter der Nummer 04342-10770 bei der Polizeistation Preetz melden.
Gegen den 25-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Zudem gibt es ein Verfahren wegen des Messerverbots. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.