Osnabrück: Medikamente in Paket aus Indien beschlagnahmt
Anfang August 2026 kam es bei der Postabfertigung in Osnabrück (Niedersachsen) zu einer Entdeckung. Beamte des Zollamts Lohne hatten ein Paket aus Indien im Blick. Schon beim ersten Check fielen Unregelmäßigkeiten auf, weshalb die Beamten das Päckchen genauer untersuchen wollten.
Der Empfänger öffnete das Paket im Beisein eines Zollbeamten. Auf dem Versandschein stand, dass sich Haarpflegemittel in dem Paket befinden sollten. Doch als der Inhalt zum Vorschein kam, fanden die Beamten keine Shampoos oder Cremes, sondern eine große Menge an Arzneimitteln.
Die Zollleute informierten daraufhin die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde. Diese prüfte die Medikamente und kam zu dem Schluss, dass die Einfuhr gegen das Arzneimittelgesetz verstößt. Die Medikamente durften nicht ins Land gelassen werden und wurden daraufhin sichergestellt.
Der Fall wurde nun an die Arzneimittelbehörde übergeben. Dort wird nun geprüft, welche rechtlichen Folgen der Import für den Empfänger hat. In Deutschland ist es Privatpersonen nämlich verboten, Medikamente einfach so per Post oder Kurier aus dem Ausland zu bestellen. Das dient dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken.
Wer Medikamente aus dem Ausland benötigt, die es in Deutschland nicht gibt, muss den Weg über eine Apotheke gehen. Dafür ist ein ärztliches Rezept nötig. Ob und inwieweit sich der Empfänger strafbar gemacht hat, klärt nun die zuständige Behörde. Es gilt die Unschuldsvermutung.