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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau im Grünen feiern will, muss jetzt mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Wald mit Wanderwegen und ein Spielplatz für Kinder.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine Neuerung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer sie abends (bis 22 Uhr) oder am Wochenende und an Feiertagen nutzen will, muss zahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung planen.

Nutzer müssen einiges beachten: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist streng verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Um Brände zu verhindern, muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirrspülen ist dort verboten.

Nach dem Fest muss der Platz sauber hinterlassen werden. Müll gehört in die Behälter oder wird wieder mitgenommen. Die Asche darf auf keinen Fall in die Mülltonnen der Kleinebene geworfen werden, sondern muss mit nach Hause genommen werden. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Sollte die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagen, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, werden die Nutzer informiert und die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, kann dies bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos tun. Danach wird die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28 bis in den Ort, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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