Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch in letzter Zeit lief es nicht immer rund: Weil Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung. Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.
Wer die Hütte nutzen will, muss sie vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Vorrang haben dabei die Einwohner von Oppenau, aber auch Leute von auswärts können kurzfristig anfragen.
Der Schlüssel ist nicht einfach so zu haben. Man muss am Tag vor der Nutzung 100 Euro als Barkaution hinterlegen. Wenn der Schlüssel am Tag nach dem Grillen zurückgegeben wird, bekommt man das Geld wieder zurück.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.
Es gibt aber strenge Regeln, an die sich jeder halten muss. Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Ganz wichtig: Nur der gemauerte Grill darf benutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt.
Für die Sicherheit muss jeder Nutzer einen Eimer oder einen anderen Behälter zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Die Asche darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Wer den Platz nicht sauber hinterlässt, macht Ärger.
Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen verboten. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagt, wird die Gebühr erstattet. Wer selbst absagt, muss das bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr trotzdem fällig.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt ebenfalls über die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung