Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegt ein Kinderspielplatz und Wanderwege führen in den Wald.
Doch in Zukunft wird der Zugang strenger kontrolliert. Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.
Beim Abholen des Schlüssels am Tag vor der Nutzung muss eine Barkaution von 100 Euro hinterlegt werden. Diese bekommt man am Tag nach dem Grillen zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an die Einwohner von Oppenau, aber auch Auswärtige dürfen kurzfristig anfragen.
Die Nutzer müssen einige wichtige Regeln beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Es ist streng verboten, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Wer die Hütte nutzt, muss zudem einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabeihaben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, wobei das Geschirrspülen dort verboten ist. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.
Wer einen Termin absagt, muss dies bis spätestens 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld natürlich zurückgezahlt. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände ist verboten.
Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28 bis in den Ort, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus der anderen Richtung kommt, passiert den Kreisverkehr Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung