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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Regeln und Gebühren ein, um Waldbrände zu verhindern.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung ist ab sofort strenger geregelt.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder per Telefon oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Fest wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Stadt hat auch feste Preise festgelegt. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer die Hütte abends (17 bis 22 Uhr) oder am Wochenende und an Feiertagen nutzt, muss zahlen. Die Kosten liegen je nach Dauer zwischen 10 Euro (bis 4 Stunden) und 30 Euro (ganztägig). Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.

Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser gibt es an der Wassertretstelle, aber dort darf man nicht abwaschen.

Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer auf der Kleinebene geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zelten oder das Betreten der Wiesen ist verboten.

Wer einen Termin storniert, muss das bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig absagt – zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr – wird das Geld zurückerstattet.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nutzt ebenfalls die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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