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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Hütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Regeln halten.

Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Menschen, die Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert haben. Wer den Grill jetzt nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgibt. Der Schlüssel muss bereits am Tag vor der Reservierung abgeholt werden.

Es gibt wichtige Verbote: Wer dort grillt, darf nur den festen Grill benutzen. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt; die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen verboten.

Die Nutzer müssen auf sich selbst achten. Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirrspülen ist dort verboten. Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden.

Die Stadt vergibt die Hütte vor allem an Einwohner aus Oppenau. Auswärtige können anfragen, ob noch Termine frei sind. Unter der Woche ist die Nutzung von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Wer am Wochenende, an Feiertagen oder abends unter der Woche grillen will, muss bezahlen. Die Gebühren liegen je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine offizielle Veranstaltung ist.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, bekommt man die Gebühr zurück. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst bleibt die Gebühr fällig.

Die Anfahrt erfolgt über die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald, bis man an der Kästehalde der Beschilderung zur Kleinebene folgt.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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