Oldenburg zieht Bilanz zur neuen Baumschutzsatzung
In Oldenburg (Niedersachsen) gilt seit etwa einem Jahr eine kommunale Baumschutzsatzung. Die Stadt hat nun ausgewertet, wie das erste Jahr in der Praxis gelaufen ist. Viele hatten befürchtet, dass die Genehmigungen nun ewig dauern oder die Stadt fast jeden Antrag ablehnt. Die Zahlen sprechen dagegen.
Insgesamt gingen 127 Anträge ein, bei denen es um 270 Bäume ging. Die meisten dieser Verfahren sind bereits erledigt. Besonders schnell ging es bei der Bearbeitung: Bei 87 Prozent der Anträge gab es innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Entscheidung. Nur in fünf Fällen dauerte es länger als 16 Tage.
Auch die Genehmigungen wurden oft erteilt. 87 Prozent der Anträge wurden bewilligt, nur 13 Prozent mussten die Beamten ablehnen. In sechs Fällen gab es zudem Sonderregelungen für Härtefälle. Die Stadt betont, dass sie keine Verbotskultur pflegen will, sondern auf Beratung und Gespräche vor Ort setzt.
Ökologisch sieht es für die Stadt gut aus. Zwar wurden 270 Bäume gefällt, aber dafür wurden 499 neue Bäume verbindlich festgelegt. Diese kommen auf Privatgrundstücke, städtische Flächen oder zu Firmen. Zusätzlich flossen rund 11.000 Euro in einen Topf für öffentliche Pflanzungen.
Auch die Stadt selbst musste Bäume fällen, etwa für den Bau von Schulen, Kitas oder neuen Radwegen. Hier wurden 79 Bäume beantragt, aber 145 neue gepflanzt.
Die Verwaltung will den Service nun verbessern, weil viele Anträge unvollständig waren oder die Bürger nicht genau wussten, was sie eigentlich beantragen müssen. Deshalb plant die Stadt einen digitalen Assistenten für die Internetseite, der Schritt für Schritt durch den Antrag führt. Zusammen mit Bürgervereinen soll zudem ein Leitfaden mit Beispielen entstehen, welche Pflegearbeiten an Bäumen ohne Genehmigung erlaubt sind. Für gefährliche Bäume, die schnell weg müssen, soll es künftig ein Eilverfahren geben, bei dem Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden fallen.
Am Gesetzestext selbst will die Stadt derzeit nichts ändern, da sich die Satzung bewährt habe.
Quelle: Oldenburg – zur Originalmeldung