Oer-Erkenschwick erhöht Hebesatz der Grundsteuer B
In Oer-Erkenschwick (Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen) steigt die Grundsteuer B. Der Hebesatz wird von bisher 825 auf 880 Prozent angehoben. Diese Änderung gilt für das Jahr 2026.
Die Stadt erklärt diesen Schritt mit der großen Grundsteuerreform. Eigentlich sollte die Reform „aufkommensneutral“ sein. Das bedeutet, die Stadt wollte insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als vor der Reform. Zuerst ließ die Stadt die Hebesätze für 2025 stabil, um die Menschen nicht zu verunsichern. Doch als die Daten vom Finanzamt endlich vorlagen, kam die Ernüchterung: Es fehlten etwa 420.000 Euro.
Da Oer-Erkenschwick eine Haushaltssicherungsgemeinde ist, hat die Stadt kaum Spielraum. Sie muss ihren Haushalt so planen, dass die Kommunalaufsicht ihn genehmigt. Ohne die Steuererhöhung hätten freiwillige Leistungen für Vereine, Kultur oder Sport auf dem Spiel gestanden. Auch die Finanzierung von Schulen, Kitas und der Feuerwehr hängt von diesen Einnahmen ab.
Ob die Steuer für den Einzelnen tatsächlich steigt, hängt vom jeweiligen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes ab. Die Stadt hat sich bewusst gegen unterschiedliche Sätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke entschieden. Der Grund dafür sind rechtliche Risiken. Ein Gericht in Gelsenkirchen hat bereits entschieden, dass solche unterschiedlichen Sätze ungerecht sein könnten.
Für die Grundsteuer A, also für Land- und Forstwirtschaft, ändert sich nichts. Hier bleibt der Hebesatz bei 400 Prozent.
Wer wissen möchte, wie viel er genau zahlen muss, kann seinen Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes mit dem neuen Satz von 8,8 multiplizieren. Bei Fragen zu den Bescheiden kann man die Stadt per E-Mail unter [email protected] kontaktieren.
Über die Hebesätze für die Jahre nach 2026 wird der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt neu entscheiden.