Oedheim: Neue Regeln für Grabpflege und Abräumung
In den letzten Wochen hat sich die Friedhofsverwaltung in Oedheim (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) häufiger mit Menschen unterhalten, die ihre Gräber nicht mehr selbst pflegen können. Das liegt oft an einem hohen Alter oder an gesundheitlichen Problemen. Die Gemeinde rät in diesen Fällen dazu, einen Gärtner oder eine andere passende Person mit der Pflege zu beauftragen. So bleibt das Grab bis zum Ende der Nutzungszeit in einem würdigen Zustand.
Zusätzlich gibt es immer mehr Anfragen von Menschen, die ihr Grab schon vor Ablauf der Ruhezeit räumen wollen. Hier gibt es eine klare Vorgabe: Wer ein Grab vorzeitig räumen möchte, braucht vorher eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Ohne diesen Zettel ist das Abräumen nicht erlaubt.
Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Betroffenen die Arbeit selbst erledigen oder eine Fachfirma beauftragen. Dabei muss alles komplett weg: Der Grabstein, die Einfassung, sämtliche Fundamente und der gesamte Schmuck müssen entfernt werden. Das Grab muss danach komplett leer sein.
Die Gemeinde stellt klar, dass der örtliche Bauhof diese Arbeiten nicht übernimmt. Die Räumung muss also privat organisiert werden. Wenn die Arbeiten fertig sind, müssen die Verantwortlichen der Friedhofsverwaltung Bescheid geben, dass das Grab geräumt und eingeebnet wurde. Nur so kann die Gemeinde den Vorgang ordnungsgemäß dokumentieren.
Wer Fragen zur Pflege oder zur Räumung hat, kann die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 07136/278-33 erreichen.
Quelle: Oedheim – zur Originalmeldung