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Oedheim: Grund- und Gewerbesteuer bis 15. August fällig

Die Gemeinde Oedheim erinnert an die anstehenden Steuerzahlungen. Bis Mitte August müssen die Beträge beim Amt eingegangen sein.

In Oedheim (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) wird es für viele Hausbesitzer und Unternehmer Zeit, die Finanzen zu prüfen. Am 15. August 2026 wird die Grund- und Gewerbesteuer fällig.

Wer der Gemeinde bereits erlaubt hat, das Geld automatisch vom Konto einzuziehen, muss nichts weiter tun. Die Abbuchung erfolgt dann direkt zum Termin.

Alle anderen Steuerzahler müssen den Betrag selbst überweisen. Damit keine zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren oder Säumniszuschläge anfallen, sollte die Überweisung rechtzeitig erfolgen. Welchen Betrag man genau zahlen muss, steht im letzten Gebührenbescheid. Wichtig ist, dass beim Überweisen das Buchungszeichen angegeben wird, damit das Amt die Zahlung richtig zuordnen kann.

Wer in Zukunft nicht mehr selbst überweisen möchte, kann ein SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen. Das entsprechende Formular gibt es im Steueramt bei Jutta Holzwarth oder Tanja Fritz. Alternativ kann man das Dokument auf der Webseite der Gemeinde unter www.oedheim.de herunterladen. Man findet es im Bereich Rathaus + Service unter Bürgerservice und dann bei den Rathausformularen im Fachbereich 1.

Bei Fragen zur Grundsteuer hilft Jutta Holzwarth unter der Telefonnummer 07136/278-22 oder per E-Mail unter [email protected] weiter. Wer Fragen zur Gewerbesteuer hat, kann sich an Tanja Fritz wenden. Sie ist unter 07136/278-24 oder per E-Mail unter tanja.fritz(@)oedheim.de erreichbar.

Quelle: Oedheim – zur Originalmeldung

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