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Odenwaldkreis warnt vor verbotenen UV-Lichtfallen im Garten

Copyright und Urheber siehe Odenwaldkreis

Wer Stechmücken mit elektrischen UV-Lampen bekämpfen will, schadet der Natur und riskiert ein Bußgeld. Die Naturschutzbehörde rät zu biologischen Alternativen.

Viele Menschen nutzen an warmen Sommerabenden elektrische Insektenlampen, die sogenannten UV-Lichtfallen, auf ihrer Terrasse oder im Garten. Doch die Untere Naturschutzbehörde im Odenwaldkreis (Hessen) warnt eindringlich vor diesen Geräten. Der Einsatz im Freien ist nämlich gesetzlich verboten.

Das Problem ist, dass die Lampen nicht gezielt Mücken anlocken. Stattdessen fliegen fast alle Insekten ins Licht. Über 90 Prozent der Opfer sind nützliche und geschützte Tiere wie Käfer, Florfliegen oder Nachtfalter. Diese sterben durch die Hitze der Lampe einen qualvollen Tod. Stechmücken hingegen reagieren kaum auf das UV-Licht. Sie orientieren sich eher an der Körperwärme, dem Schweiß und der Atemluft von Menschen. Die Geräte töten also die nützlichen Insekten, helfen aber kaum gegen die Mückenstiche.

Wer die Lampen trotzdem im Freien betreibt, macht sich strafbar. Das Verbot steht in mehreren Gesetzen, unter anderem im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundes-Artenschutzverordnung. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Die Behörde schlägt stattdessen biologische Wege vor, um Mücken fernzuhalten. Wer Fledermauskästen an der Hauswand oder im Baum anbringt, lockt natürliche Feinde an. Eine einzige Fledermaus frisst pro Nacht bis zu 4.000 Insekten. Auch ein Gartenteich ohne Fische hilft, da Libellen und Frösche die Mückenlarven im Wasser fressen.

Zusätzlich können bestimmte Pflanzen als Duftbarriere dienen. Tomaten, Walnussbäume, Lavendel, Rosmarin, Minze oder Zitronengras werden von Mücken gemieden. Wichtig ist zudem, Regenfässer immer mit einem Deckel oder Netz abzudecken, damit die Mücken dort keine Eier ablegen können. Falls stehendes Wasser nicht vermeidbar ist, gibt es biologische Tabletten mit dem Wirkstoff BTI, die nur Mückenlarven töten, aber für Haustiere oder Vögel ungiftig sind.

Auch bei der Beleuchtung kann man etwas ändern. Die Behörde empfiehlt warmweiße oder bernsteinfarbene LED-Lampen mit weniger als 3.000 Kelvin. Dieses Licht nehmen Insekten kaum wahr. Wer zusätzlich Bewegungsmelder statt dauerhaftem Licht nutzt, schont die Natur weiter. Der Naturschutzbeirat des Odenwaldkreises hatte sich vor kurzem ebenfalls mit diesem Thema befasst.

Quelle: Odenwaldkreis – zur Originalmeldung

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