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Odenwaldkreis zahlt Geld für Schulbedarf aus

Copyright und Urheber siehe Odenwaldkreis

Familien mit wenig Geld bekommen für das neue Schuljahr Unterstützung für Hefte, Stifte und Ranzen.

Wenn das neue Schuljahr 2026/2027 beginnt, fallen oft hohe Kosten an. Neue Hefte, Stifte oder ein größerer Schulranzen kosten viel Geld. Deshalb gibt es im Odenwaldkreis (Hessen) auch dieses Jahr wieder eine finanzielle Hilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket.

Insgesamt bekommen betroffene Familien 195 Euro für das gesamte Schuljahr. Das Geld wird in zwei Teilen ausgezahlt: 130 Euro gibt es im August und weitere 65 Euro folgen im Februar.

Die Hilfe ist für Familien gedacht, die staatliche Unterstützung bekommen. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Auch Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch darauf.

Wer Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bekommt, muss keinen eigenen Antrag stellen. Das Geld für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren wird automatisch auf das Konto überwiesen. Die Familien bekommen Ende Juli oder Anfang August einen Brief mit der Information zur Auszahlung.

Es gibt aber Ausnahmen: Für Kinder, die gerade eingeschult werden, oder für Jugendliche ab 15 Jahren ist eine Bescheinigung der Schule nötig. Diese bekommt man nach den Ferien im Sekretariat. Wenn die Bescheinigung vorliegt, wird das Geld auch rückwirkend gezahlt. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, muss hingegen einen eigenen Antrag stellen. Wer BAföG bekommt oder in einer Ausbildung ist, erhält kein Geld.

Neben dem Schulbedarf gibt es im Bildungspaket noch weitere Hilfen. So können Kosten für Klassenfahrten, Schulausflüge, das Mittagessen oder Lernförderung übernommen werden. Auch Geld für den Sportverein, Musikunterricht oder Museumsbesuche ist möglich.

Bei Fragen können sich Betroffene per E-Mail an [email protected] oder telefonisch bei Beate Heckmann (06062 6014-1621) und Jennifer Kredel (06062 6014-1597) melden. Anfragen zum Wohngeld und Kinderzuschlag gehen an [email protected].

Quelle: Odenwaldkreis – zur Originalmeldung

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