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Odenwaldkreis verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen

Informationsgrafik der Gemeinde Reichelsheim. Text links auf rotem Grund: Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises verbietet Wasserentnahme aus Gewässern. Darunter das Logo von Reichelsheim und Social-Media-Kontakte. Rechts im Bild ein kleiner, von grünem Gras und Gebüsch gesäumter Bachlauf im Sonnenlicht. Copyright und Urheber siehe Reichelsheim

Wegen extremer Trockenheit darf im gesamten Kreisgebiet ab dem 18. Juli kein Wasser mehr aus Gewässern gepumpt werden. Die Regelung gilt bis Ende August.

Es ist zu trocken im Odenwaldkreis (Hessen). Die Pegelstände in den Bächen, Flüssen und Seen sind so niedrig, dass die Behörden jetzt eingreifen. Deshalb hat die Untere Wasserbehörde eine offizielle Anordnung erlassen: Ab Samstag, dem 18. Juli 2026, ist es verboten, Wasser aus den Gewässern zu entnehmen.

Das Verbot gilt für alle Menschen im gesamten Kreisgebiet. Das betrifft auch die Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke direkt an einem Bach oder See liegen. Die Regelung bleibt vorerst bis einschließlich Montag, den 31. August 2026, in Kraft.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wer sein Vieh tränken muss, darf weiterhin Wasser nehmen. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen, wie zum Beispiel mit einer Gießkanne, ist weiterhin erlaubt.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Behörde warnt deutlich, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Das kann teure Bußgelder zur Folge haben.

Die Gemeinde Reichelsheim (Odenwaldkreis, Hessen) bittet alle Einwohner, die Maßnahme zum Schutz der Umwelt zu unterstützen. Wer den genauen Wortlaut der Anordnung lesen möchte, kann diesen auf der Webseite des Odenwaldkreises unter www.odenwaldkreis.de finden. Dort hilft die Suche nach dem Begriff „Allgemeinverfügung“.

Quelle: Reichelsheim – zur Originalmeldung

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