Zum Inhalt springen
newssofort.de

Odenwaldkreis verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen

Wegen der großen Trockenheit darf im Odenwaldkreis ab dem 18. Juli kein Wasser mehr aus Gewässern gepumpt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Es regnet zu wenig und die Pegel in den Bächen, Flüssen und Seen sind kritisch niedrig. Deshalb hat die Untere Wasserbehörde des Odenwaldkreises (Hessen) eine feste Regelung erlassen: Ab Samstag, dem 18. Juli 2026, ist es verboten, Wasser aus den Gewässern im gesamten Kreisgebiet zu entnehmen. Das Verbot gilt vorerst bis einschließlich Montag, dem 31. August 2026.

Die Regelung gilt für alle Menschen im Kreis. Das betrifft auch die Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke direkt an einem Bach oder See liegen. Sie dürfen dort ebenfalls kein Wasser mehr entnehmen.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wer Vieh tränken muss, darf weiterhin Wasser holen. Außerdem ist es erlaubt, Wasser mit Handgefäßen, wie zum Beispiel Gießkannen, zu schöpfen.

Die Behörden warnen deutlich vor Verstößen. Wer das Verbot ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teure Bußgelder zur Folge haben. Die Gemeinde Reichelsheim (Odenwaldkreis) bittet alle Einwohner, die Maßnahme zu unterstützen, um die Umwelt zu schützen.

Wer den genauen Text der Verfügung lesen möchte, kann diesen auf der Internetseite des Odenwaldkreises unter www.odenwaldkreis.de finden. Dort hilft die Suche mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“.

Quelle: Reichelsheim – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Reichelsheim (Wetterau)

Alle ansehen