Neustadt: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten
Seit dem 5. August 2026 gilt in Neustadt (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) ein striktes Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Betroffen sind alle Bäche, Flüsse und Seen in der Region. Grund für die Entscheidung ist die anhaltende Trockenheit. Da es seit Wochen kaum geregnet hat, sind die Wasserstände extrem niedrig.
Der Landkreis möchte damit verhindern, dass die Gewässer komplett austrocknen. Wenn das Wasser zu stark sinkt, verlieren Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum, was die Natur nachhaltig schädigen würde. Peter Neidel, der Erste Kreisbeigeordnete, erklärte, dass jede weitere Entnahme die Lage verschärfe. Er bittet die Menschen daher um Verständnis für die Einschränkung.
Das Verbot gilt für alle, auch für die Besitzer von Grundstücken, die direkt an einem Gewässer liegen. Wer trotzdem Wasser entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden: Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wer nur kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf entnimmt, darf das weiterhin tun. Außerdem gilt das Verbot nicht für Menschen, die eine offizielle Erlaubnis der Wasserbehörden des Kreises oder des Regierungspräsidiums haben.
Wie lange die Regelung bleibt, ist noch nicht bekannt. Die Einschränkungen werden erst dann aufgehoben, wenn sich die Wasserstände wieder erholt haben. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung