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Neustadt: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten

Wegen extremer Trockenheit darf im Landkreis Marburg-Biedenkopf kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Wer trotzdem pumpt, riskiert ein hohes Bußgeld.

In Neustadt (Hessen, Landkreis Marburg-Biedenkopf) ist es ab dem 5. August 2026 verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Der Landkreis hat dies per Allgemeinverfügung festgelegt. Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit. Seit Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Wasserstände in den Gewässern extrem niedrig sind.

Die Maßnahme soll verhindern, dass die Gewässer komplett austrocknen. Peter Neidel, der Erste Kreisbeigeordnete, erklärt, dass die niedrigen Pegel die Lebensgrundlage für viele Tiere und Pflanzen gefährden. Jede weitere Entnahme würde die Lage verschlimmern. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Erst wenn sich die Wasserstände wieder erholen, wird die Regelung aufgehoben.

Betroffen sind alle Menschen, auch die Eigentümer von Grundstücken, die direkt an einem Gewässer liegen. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro führen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer nur kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf entnimmt, darf dies weiterhin tun. Ebenfalls nicht betroffen sind Menschen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums haben.

Die Grundlage für das Verbot ist das Wasserhaushaltsgesetz. Die vollständige Verfügung kann auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung

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