Neustadt am Main: Wasserentnahme aus Bächen verboten
In Neustadt am Main (Landkreis Main-Spessart, Bayern) ist es ab dem 24. Juli 2026 verboten, Wasser aus fließenden Gewässern der zweiten und dritten Ordnung zu entnehmen. Das Landratsamt Main-Spessart hat diese Entscheidung per Allgemeinverfügung festgelegt. Das Verbot bleibt vorerst bis einschließlich zum 31. August 2026 in Kraft.
Grund für die Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Die Wasserstände sind so niedrig, dass sowohl das Grundwasser als auch die Natur in den Gewässern stark belastet sind. Um die Ökologie zu schützen, muss das restliche Wasser in den Bächen bleiben.
Das Verbot ist streng: Es ist nicht erlaubt, Wasser mit Eimern oder Gießkannen aus diesen Gewässern zu schöpfen, egal ob es sich um privates Land oder öffentliche Flächen handelt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Aus dem Main darf weiterhin Wasser entnommen werden, da er als Gewässer erster Ordnung nicht unter dieses Verbot fällt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Verstöße gegen die Verfügung werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit einem Bußgeld bestraft werden.