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Landkreis Main-Spessart verbietet Wasserentnahme aus Bächen

Wegen extremer Trockenheit darf im Landkreis Main-Spessart vorerst kein Wasser mehr aus kleinen Gewässern geschöpft werden. Das Verbot gilt bis Ende August.

Im Landkreis Main-Spessart (Bayern) ist es ab sofort verboten, Wasser aus fließenden Gewässern der sogenannten II. und III. Ordnung zu entnehmen. Das Landratsamt hat diese Regelung am Freitag, den 24. Juli 2026, beschlossen. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Das bedeutet konkret: Wer normalerweise einfach mit einem Eimer oder einer Gießkanne Wasser aus einem Bach oder kleinen Fluss schöpft, darf das jetzt nicht mehr. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung vom Landratsamt hat, bekommt eine Ausnahme. Der Main ist von diesem Verbot nicht betroffen, da er als Gewässer I. Ordnung gilt.

Der Grund für die harte Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Laut Wasserwirtschaftsamt waren schon der Winter 2025/2026 und das Frühjahr viel zu warm und trocken. Jetzt im Sommer verschärft sich die Lage. 80 Prozent der Messstellen für das obere Grundwasser zeigen niedrige Werte, die Hälfte davon ist sogar auf einem sehr niedrigen Stand. Auch in tieferen Schichten ist kaum noch Wasser da.

Besonders die kleinen Bäche leiden unter der Hitze. Das Wasser ist zu warm und enthält zu wenig Sauerstoff. Das gefährdet Fische, Pflanzen und andere kleine Lebewesen. Da für die nächsten Wochen kaum Regen vorhergesagt ist, rechnen die Experten mit einer weiteren Verschlechterung der Lage. Kurze Starkregen helfen meist nicht, da sie das Wasser nicht nachhaltig in den Boden bringen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten gewertet und können mit Bußgeldern bestraft werden. Gegen Ende August wird das Landratsamt entscheiden, ob das Verbot verlängert wird oder ausläuft.

Alle Details zur Allgemeinverfügung stehen im Amtsblatt 32 vom 24. Juli 2026.

Quelle: Landkreis Main-Spessart – zur Originalmeldung

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