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Neuss: Diese Regeln gelten beim Schützenfest

Das Ordnungsamt gibt wichtige Hinweise für das Neusser Bürger-Schützenfest. Von Alkoholverboten für Jugendliche bis hin zu Drohnen-Regeln ist alles dabei.

In Neuss (Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen) steht das Bürger-Schützenfest an. Damit das Fest sicher abläuft, hat das Ordnungsamt einige Regeln aufgestellt, an die sich alle halten müssen.

Besonders beim Jugendschutz wird die Stadt streng sein. Wer unter 18 ist, darf keinen harten Alkohol oder Mixgetränke mit Alkohol bekommen oder trinken. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das bereits für Bier und Wein. Auch Tabakwaren und Zigaretten dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden. Abends dürfen Kinder und Jugendliche den Kirmesplatz nicht ohne Begleitung besuchen. Wer unter 16 ist, darf Gaststätten nur mit den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten betreten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr besuchen, sofern die Regeln dort deutlich ausgehängt sind.

Ein wichtiges Thema ist der Konsum von Cannabis. Die Stadt Neuss hat eine eigene Verordnung erlassen: Auf allen Flächen des Schützenfestes ist Cannabis verboten. Das gilt nicht nur für die Kirmes und die Festwiese, sondern auch für die Umzugswege in der Innenstadt.

Auch für die Technik gibt es Vorgaben. Wer eine Drohne steigen lassen will, braucht im öffentlichen Raum eine Genehmigung. Ohne diese ist der Aufstieg nicht erlaubt.

Für den Ablauf des Festes gibt es weitere Verbote. Private Tribünen am Zugweg sind nicht gestattet. Fahrräder dürfen nicht auf den Kirmesplatz mitgenommen werden. Während der Königsparade darf sich zudem niemand innerhalb der Absperrung auf dem Marktplatz aufhalten. Wer dort fotografieren möchte, muss einen speziellen Zugangsausweis vorzeigen.

Die Stadt bittet zudem die Ladenbesitzer in der Innenstadt um Hilfe: Am Samstagabend während des Fackelzuges sollen Schaufensterbeleuchtungen und Lichtreklamen ausgeschaltet werden, damit die Wirkung des Zuges nicht gestört wird.

Für die Gastwirte gibt es bürokratische Pflichten. Gewerbliche Tanzveranstaltungen müssen beim Amt für Finanzen angemeldet und versteuert werden. Wer gewerbsmäßig Getränke ausschenken will, muss dies frühzeitig beim Ordnungsamt beantragen.

Quelle: Neuss – zur Originalmeldung

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