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Neuer digitaler Fischereischein in Neunkirchen-Seelscheid

Angler in Nordrhein-Westfalen können ihre Scheine bald digital nutzen. Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid informiert über die neuen Regeln und Preise.

Wer in Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen) gerne angelt, muss sich auf Änderungen einstellen. Ab Juli 2026 wird das Fischereirecht modernisiert. Das bedeutet vor allem: Fischereischeine und die Nachweise über die gezahlte Abgabe gibt es dann auch digital.

Ein wichtiger Punkt für alle, die bereits einen Schein haben: Wer sein Dokument vor dem 1. Juli 2026 bekommen hat, muss nicht sofort zum Amt rennen. Diese Scheine bleiben so lange gültig, wie sie es ohnehin wären.

Es gibt jedoch grundlegende Änderungen. Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Fischereiabgabe wird davon getrennt und muss entweder für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. Wer am Wasser steht, muss künftig drei Dinge dabei haben: den Fischereischein, den Nachweis über die Abgabe und einen amtlichen Lichtbildausweis. Für Jugendliche reicht auch der Schülerausweis. Natürlich bleibt auch die Erlaubnis für das jeweilige Gewässer Pflicht.

Die Beantragung funktioniert nun auf zwei Wegen. Man kann entweder online über die Plattform BundID bestellen oder persönlich bei der Gemeinde vorbeigehen. Wer einen alten Schein gegen einen neuen eintauschen will, muss allerdings zwingend zur Stadt oder Gemeinde gehen. Erstbeantragungen nach einer bestandenen Prüfung ab Juli 2026 sind hingegen auch online möglich.

Das digitale Verfahren spart Geld. Ein Fischereischein auf Lebenszeit kostet online 18 Euro, im Amt sind es 30 Euro. Die Abgabe für ein Jahr kostet online inklusive Gebühr 14 Euro, bei einem persönlichen Termin 22 Euro. Wer die Abgabe für fünf Jahre im Voraus zahlt, zahlt online 42 Euro statt 50 Euro im Amt. Die Bezahlung online läuft aktuell über Kreditkarte.

Auch für Kinder gibt es eine Neuerung: Der Jugendfischereischein fällt weg. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen künftig einfach in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Schein angeln. Ein Personalausweis oder Schülerausweis genügt dann als Nachweis.

Wer nicht in NRW wohnt, aber hier angeln will, kann einen Ausländerfischereischein beantragen. Dieser ist für ein Jahr gültig. Menschen aus der EU können diesen online beantragen, alle anderen müssen sich an die Gemeinde wenden. Wer einen Schein mit Begleitung braucht, muss den Antrag direkt beim Landesamt stellen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen oder direkt bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Quelle: Neunkirchen-Seelscheid – zur Originalmeldung

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