Neuenkirchen zieht Teilstück vom Steenhooperweg ein
In Neuenkirchen (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen) gibt es eine Änderung im Straßennetz. Die Gemeinde zieht eine Teilstrecke des Steenhooperwegs ein. Es handelt sich dabei um ein Stück von etwa 85 Metern Länge.
Die betroffene Strecke liegt im Bereich Brüninghemm. Sie beginnt an der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 23/1 (Flur 18) und endet an der östlichen Grenze des Flurstückes 48 (Flur 18). Der Grund für die Entscheidung ist einfach: Das Teilstück ist gar nicht als Verkehrsfläche ausgebaut. Für den öffentlichen Verkehr wird es daher nicht mehr benötigt.
Wer genau wissen möchte, um welchen Abschnitt es geht, kann den Lageplan einsehen. Dieser liegt im Bauamt (Fachbereich 3 Planen-Bauen-Umwelt) in der Hauptstraße 40 in 21775 Ihlienworth aus. Man kann den Plan während der normalen Öffnungszeiten anschauen.
Gegen diese Entscheidung kann man vorgehen. Wer Widerspruch einlegen will, muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade einreichen. Die Klage muss an die Gemeinde Neuenkirchen in der Marktstraße 21 in 21762 Otterndorf gerichtet werden.
Quelle: Belum – zur Originalmeldung