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Neuenkirchen zieht Teilstück vom Steenhooperweg ein

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Ein Teil der Gemeindestraße Steenhooperweg im Bereich Brüninghemm wird offiziell aufgegeben. Die Strecke wird nicht mehr als öffentliche Straße geführt.

In Neuenkirchen (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen) gibt es eine Änderung im Straßennetz. Die Gemeinde zieht eine Teilstrecke des Steenhooperwegs ein. Es handelt sich dabei um ein Stück von etwa 85 Metern Länge.

Die betroffene Strecke liegt im Bereich Brüninghemm. Konkret geht es um das Teilstück, das an der westlichen Grenze des Flurstücks 23/1 (Flur 18) beginnt und an der östlichen Grenze des Flurstücks 48 (Flur 18) endet. Die Gemeinde begründet diesen Schritt damit, dass dieser Abschnitt nicht als Verkehrsfläche ausgebaut ist und für den öffentlichen Verkehr nicht mehr gebraucht wird.

Wer genau wissen möchte, um welchen Bereich es geht, kann den Lageplan einsehen. Dieser liegt im Bauamt (Fachbereich 3 Planen-Bauen-Umwelt) in der Hauptstraße 40 in 21775 Ihlienworth aus. Man kann den Plan während der normalen Öffnungszeiten anschauen.

Gegen diese Entscheidung kann man vorgehen. Wer Widerspruch einlegen will, muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade (Am Sande 4a, 21682 Stade) erheben. Die Klage muss sich gegen die Gemeinde Neuenkirchen richten, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf.

Quelle: Belum – zur Originalmeldung

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