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Neuenhagen bei Berlin: Gemeindekasse fordert Zahlungen ein

Copyright und Urheber siehe Neuenhagen bei Berlin

Wer seine Steuern und Gebühren in Neuenhagen selbst bezahlt, muss jetzt aktiv werden. Bis Mitte August stehen mehrere Zahlungen an.

In Neuenhagen bei Berlin (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) erinnert die Gemeindekasse an anstehende Zahlungen. Alle Bürger, die als Selbstzahler geführt werden, sollen ihre Beträge bis zum 15. August 2026 überweisen.

Es geht dabei um verschiedene Posten: Die Grundsteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer müssen bezahlt werden. Auch die Gebühr für die Straßenreinigung sowie die Zweitwohnungssteuer fallen an. Für Gewerbetreibende ist zudem die Vorauszahlung der dritten Rate für das Jahr 2026 fällig.

Die Gemeinde schickt keine einzelnen Briefe oder Mahnungen vorab. Wer also bezahlen muss, sollte in seinen Unterlagen nachsehen. Die alten Bescheide aus diesem Jahr gelten weiterhin, solange man keinen neuen Brief bekommen hat.

Die Überweisungen können an drei verschiedene Banken erfolgen. Die Gemeinde nennt hierfür die Sparkasse Märkisch-Oderland (IBAN: DE31 1705 4040 2308 1411 42), die Deutsche Kreditbank AG (IBAN: DE45 1203 0000 0000 5002 31) oder die Berliner Volksbank e.G. (IBAN: DE09 1009 0000 8848 2000 00).

Damit das Geld richtig zugeordnet werden kann, ist ein wichtiges Detail nötig: Beim Überweisen muss unbedingt das gültige Kassenzeichen aus dem Bescheid als Referenz angegeben werden.

Quelle: Neuenhagen bei Berlin – zur Originalmeldung

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