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Neue Bauplätze in Haselund, Wester-Ohrstedt und Norstedt

Formular Copyright und Urheber siehe Bondelum

In drei verschiedenen Gemeinden werden neue Baugrundstücke angeboten. Die Bedingungen für den Kauf und die Bewerbungsfristen sind unterschiedlich.

In Haselund entstehen östlich der Schulstraße insgesamt 23 neue Bauplätze. Hier können Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser gebaut werden. Die Grundstücke werden erschlossen verkauft, und die Käufer können sich ihren Architekten und Bauunternehmer frei aussuchen. Ein Quadratmeter kostet 95 Euro. Zusätzlich muss eine Pauschale von 14.280 Euro für den Fernwärmeanschluss gezahlt werden.

Wer ein Grundstück in Haselund kauft, muss eine Bedingung erfüllen: Das Haus muss innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe fertig sein. Außerdem muss der Besitzer das Haus für mindestens fünf Jahre selbst bewohnen. Bei einem Doppelhaus gilt diese Pflicht nur für eine der beiden Hälften. Unterlagen gibt es bei der Landgesellschaft, Ansprechpartnerin ist Helena Jung in Kiel (Telefon: 043154443219).

In Wester-Ohrstedt gibt es im Neubaugebiet Nordahl noch fünf freie Bauplätze. Die Gemeindevertretung hat am 23. September 2024 beschlossen, diese erneut zu vergeben. Wer Interesse hat, muss sich bis zum 28. Februar 2025 bewerben. Die Gemeinde nutzt ein Punktesystem, um zu entscheiden, wer die Grundstücke bekommt. Bei Fragen helfen Bürgermeister Gunnar Friedrichsen (Telefon: 04847 809140) oder Arno Hansen (Telefon: 04843/2090-31) weiter.

Auch in Norstedt (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) wurden neue Plätze geschaffen. Nördlich der Straße „Wasserreihe“ gibt es insgesamt 18 Grundstücke. Im ersten Bauabschnitt stehen 11 Plätze für Einzelhäuser bereit; Doppelhäuser sind dort nicht erlaubt. Ein Quadratmeter kostet hier 85 Euro. Auch in Norstedt gilt die Regel, dass das Haus innerhalb von fünf Jahren fertiggestellt und danach für mindestens fünf Jahre selbst bewohnt werden muss. Interessenten können sich an Katja Luschner von der Landgesellschaft Schleswig-Holstein wenden (Telefon: 04843/54443-214).

Quelle: Bondelum – zur Originalmeldung

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