Neuburg am Inn: Wasserentnahme wegen Trockenheit verboten
In Neuburg am Inn (Landkreis Passau, Bayern) herrscht eine erhebliche Niedrigwassersituation. Weil zu wenig Wasser vorhanden ist, hat das Landratsamt Passau am 13. August 2026 eine neue Regelung beschlossen. Die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Netz und aus dem Boden ist nun für viele Dinge verboten.
Die Regeln gelten vorerst bis zum 15. September 2026. Wer privat seinen Pool oder Springbrunnen füllen will, darf das nicht mehr. Auch das Gießen von Hecken, Sträuchern und Stauden in privaten Gärten ist untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für Friedhöfe.
Beim Bewässern von Beeten in privaten Gärten gibt es eine zeitliche Einschränkung: Zwischen 9:00 Uhr und 19:00 Uhr ist das Gießen verboten.
Komplett untersagt ist das Bewässern von Rasenflächen und anderen Grünflächen. Das gilt auch für Sport- und Golfplätze. Wer sein Auto zu Hause wäscht, verstößt ebenfalls gegen die Regeln. Nur gewerbliche Waschanlagen dürfen weiterarbeiten. Auch Einsatzfahrzeuge dürfen aus Gründen der Sicherheit gewaschen werden.
Zusätzlich dürfen Baustraßen nicht mehr befeuchtet werden, um Staub zu vermeiden, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben. Privatpersonen dürfen zudem keine Terrassen, Wände, Dächer oder Wege mit dem Schlauch abspritzen.
Die vollständige Verfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Passau einsehbar. Die Behörden hoffen, durch diese Maßnahmen die Wasserreserven zu schonen.