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Neckartenzlingen: Wichtige Termine für Steuern und Hundebesitzer

Blick Ortskern Spitzacker Copyright und Urheber siehe Neckartenzlingen

In Neckartenzlingen stehen wichtige Fristen für die Grund- und Gewerbesteuer an. Außerdem erinnert die Gemeinde an die Anmeldung von Hunden.

Wer in Neckartenzlingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) Grund- oder Gewerbesteuer zahlt, muss auf den Kalender schauen. Die nächste Vorauszahlung ist bis zum 15. August 2026 fällig.

Das gilt vor allem für alle, die kein Lastschriftmandat bei der Gemeinde hinterlegt haben. In diesem Fall müssen die Betroffenen das Geld selbst überweisen. Wichtig ist dabei: Das Geld muss spätestens am 15. August auf dem Konto der Gemeinde eingegangen sein. Es reicht nicht aus, den Auftrag erst an diesem Tag bei der Bank aufzugeben. Wer zu spät zahlt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen, da die Gemeinde diese gesetzlich einfordern muss.

Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter tun. Die Gemeinde bucht den Betrag dann automatisch zum 15. August ab.

Ein wichtiger Hinweis gilt für alle, die im Laufe des Jahres ein Grundstück verkauft haben. Auch wenn im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Verkäufer gegenüber der Gemeinde bis zum Ende des Kalenderjahres für die Steuer verantwortlich. Die privaten Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer ändern nichts an der gesetzlichen Pflicht gegenüber dem Amt.

Zusätzlich gibt es eine Aufforderung an alle Hundebesitzer. Wer einen Hund hat, der bereits drei Monate alt ist, aber noch nicht angemeldet wurde, muss dies sofort im Bürgermeisteramt nachholen. Laut Satzung muss jeder Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung gemeldet werden. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld, da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Quelle: Neckartenzlingen – zur Originalmeldung

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