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Oberboihingen: Grund- und Gewerbesteuer bis 15. August fällig

Die Gemeinde Oberboihingen erinnert ihre Bürger an die anstehenden Steuerzahlungen. Bis Mitte August müssen die Beträge beglichen sein.

In Oberboihingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) stehen wichtige Zahlungen an. Bis zum 15. August 2026 müssen die Grundsteuer und, falls es zutrifft, auch die Gewerbesteuer bezahlt werden.

Wer bereits ein Lastschriftverfahren eingerichtet hat, muss nicht aktiv werden. In diesem Fall wird das Geld wie gewohnt automatisch vom Konto eingezogen. Alle anderen Bürger sollten die Überweisung rechtzeitig erledigen, damit keine zusätzlichen Mahngebühren anfallen.

Die Gemeinde empfiehlt zudem das Lastschriftverfahren, um Zeit zu sparen und pünktliche Zahlungen zu garantieren. Das passende Formular dafür kann entweder im Rathaus abgeholt oder direkt über die Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

Wer Fragen zu seiner Grundsteuer hat, kann sich an Frau Six unter der Telefonnummer 07022/6000-13 wenden. Bei Fragen zur Gewerbesteuer ist Frau Beißwänger unter der Nummer 07022/6000-15 erreichbar.

Quelle: Oberboihingen – zur Originalmeldung

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