Namensänderung im Landkreis Starnberg: Das sind die Regeln
Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gelten hierfür strikte Regeln. Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man einen neuen Namen möchte.
Der erste Weg läuft über das Standesamt am Wohnort. Das betrifft klassische Fälle aus dem Familienrecht. Dazu gehören zum Beispiel Geburten, Hochzeiten, Scheidungen oder Adoptionen. In diesen Fällen ist der Prozess klar geregelt und das Standesamt ist die richtige Anlaufstelle.
Schwieriger wird es bei der sogenannten öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann seinen Namen nicht einfach aus Lust am neuen Klang ändern. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Landratsamt nennt als Beispiele Namen, die lächerlich klingen oder anstößig sind. Auch extrem komplizierte Schreibweisen oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres angepasst werden sollen, können ein Grund sein.
Wer einen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Die Gebühren für eine Änderung des Familiennamens können bis zu 1500 Euro betragen. Bei einer Änderung des Vornamens liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Kosten an – meist zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der vollen Gebühr.
Für den Antrag werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Menschen ab 14 Jahren müssen zudem ein Führungszeugnis vorlegen. Wer psychische Belastungen durch den Namen nachweisen kann, sollte ärztliche Atteste oder Gutachten beifügen.
Beratung und Anträge für die öffentlich-rechtliche Änderung übernimmt im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 Frau Plötz. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Unter der Telefonnummer 08151 148-77926 ist die zuständige Stelle erreichbar.