Namensänderung im Landkreis Starnberg: Das sind die Regeln
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst unterscheiden: Geht es um private Gründe wie eine Hochzeit oder eine Scheidung, oder ist der Name einfach nur unpassend?
Bei privaten Ereignissen wie einer Geburt, einer Hochzeit oder einer Adoption ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort lassen sich die Namen im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anpassen.
Wenn jemand seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte, wird es schwieriger. Das ist die sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier gibt es keine völlige Freiheit. Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg nennt als Beispiele Namen, die lächerlich klingen, anstößig sind oder extrem schwierig zu schreiben oder auszusprechen sind. Auch bei sehr häufigen Sammelnamen wie Müller oder Schmidt gibt es Möglichkeiten, aber die Hürden sind hoch.
Wer einen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung eines Familiennamens kann es bis zu 1500 Euro kosten, bei einem Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, fallen Gebühren an.
Für die Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Änderung ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Die Ansprechpartnerin ist Frau Plötz im Fachbereich 20 Kommunalwesen in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Man erreicht sie unter der Telefonnummer 08151 148-77926. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich.
Die Servicezeiten sind unterschiedlich: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Wer einen Antrag stellt, benötigt seinen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren). Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig.