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Landratsamt Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Regeln gelten. Es gibt einen großen Unterschied zwischen privaten Gründen und behördlichen Anträgen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, steht vor einer bürokratischen Hürde. In Deutschland kann man sich seinen Namen nämlich nicht einfach aussuchen. Es gibt zwei verschiedene Wege, wie eine Änderung möglich ist.

Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft klassische Fälle wie eine Hochzeit, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes. In diesen Situationen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort kann man zum Beispiel klären, welchen Namen man in der Ehe führt oder wie die Kinder heißen sollen.

Schwieriger wird es bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier hilft das Landratsamt Starnberg weiter, aber nur, wenn ein wirklich wichtiger Grund vorliegt. Einfach so kann man seinen Namen nicht ändern. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt, anstößig ist oder extrem kompliziert geschrieben wird. Auch bei einer Einbürgerung kann es innerhalb eines Jahres zu Änderungen kommen.

Wer einen solchen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.

Für den Antrag im Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Ab 14 Jahren ist zudem ein Führungszeugnis nötig. Wer psychisch unter seinem Namen leidet, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Erreichbar ist sie unter der Telefonnummer 08151 148-77926. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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