Murr: Grund- und Gewerbesteuer am 15. August fällig
In Murr (Baden-Württemberg) steht die nächste Steuerzahlung an. Am 15. August 2026 ist die Vorauszahlungsrate für das dritte Quartal fällig. Das betrifft sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer.
Wie viel Geld genau überwiesen werden muss, steht in den letzten Bescheiden, die die Bürger und Unternehmer von der Gemeinde erhalten haben. Wer die Beträge selbst überweist, sollte unbedingt das richtige Buchungszeichen angeben. Nur so kann die Gemeindekasse das Geld schnell und richtig zuordnen.
Einige Steuerzahler müssen sich um nichts kümmern. Wer der Gemeinde Murr ein SEPA-Lastschriftmandat gegeben hat, bekommt den Betrag automatisch am 15. August vom Konto abgebucht.
Die Gemeinde bittet darum, die Frist einzuhalten. Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen rechnen, da die Gemeindekasse diese gesetzlich erheben muss.
Quelle: Murr – zur Originalmeldung