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Münster: Betrunkene Fahrer nach Unfall in Wald geflüchtet

Ein 35-Jähriger und seine Beifahrerin rasten auf der B51 gegen die Leitplanke. Nach dem Crash versuchten die beiden, zu Fuß vor der Polizei zu fliehen.

Am frühen Samstagmorgen gegen 5:46 Uhr kam es auf der B51 in Münster (Nordrhein-Westfalen) zu einem Unfall. Ein 35-jähriger Mann fuhr in Richtung Warendorf und verlor kurz vor der Ausfahrt zur Dyckburgstraße die Kontrolle über seinen Wagen. Er prallte zuerst gegen den Anpralldämpfer und dann gegen die Leitplanke. Das Auto schleuderte über die Fahrbahn und blieb schließlich falschherum am rechten Rand der Ausfahrt stehen.

Zeugen riefen sofort die Polizei. Als die Beamten am Unfallort eintrafen, sahen sie zwei Menschen, die schnell über die Warendorfer Straße und über Bahngleise in ein Waldstück rannten. Die Polizei leitete sofort die Jagd ein.

Die 31-jährige Beifahrerin aus Lengerich konnten die Polizisten noch im Wald stellen. Sie wehrte sich, versuchte die Beamten zu kratzen und beschimpfte sie. Der Fahrer aus Münster war flinker. Er rannte durch Gärten an der Mondstraße und über den Prozessionsweg. Erst an der Bushaltestelle „Tannenhof“ konnten weitere Polizisten ihn festnehmen. Auch er wehrte sich heftig, versuchte sich aus dem Griff der Beamten zu befreien und stieß mit dem Kopf gegen die Polizisten. Zudem beschimpfte er die Einsatzkräfte.

Bei der Befragung gaben beide zu, Alkohol und Drogen konsumiert zu haben. Die Tests zeigten das Ausmaß: Die Frau hatte knapp 1,9 Promille im Blut, der Fahrer knapp 1,5 Promille. Ein Arzt nahm später Blutproben von beiden.

Für den Fahrer wurde es besonders bitter. Er hatte keinen gültigen Führerschein und gegen ihn war bereits ein Haftbefehl offen. Deshalb sitzt er nun in einer Justizvollzugsanstalt.

Neben dem Chaos auf der Straße gab es auch ein Problem mit der Umwelt. Aus dem kaputten Auto liefen Betriebsstoffe aus und sickerten in die Erde. Das Fahrzeug musste deshalb ausgehoben werden, damit die Verunreinigung beseitigt werden konnte.

Gegen die Beifahrerin und den Fahrer läuft nun ein Strafverfahren. Ob und inwieweit sie sich strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Münster – zur Originalmeldung

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