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Münster ändert Kontoverbindung für Gemeindezahlungen

Wer Steuern oder Gebühren an die Gemeinde Münster überweist, muss jetzt aufpassen. Eine der bisherigen Kontoverbindungen ist nicht mehr gültig.

In Münster (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen) gibt es eine wichtige Änderung bei den Zahlungen an die Gemeinde. Grund dafür ist, dass die Sparkassen Darmstadt und Dieburg zum 1. Januar 2026 fusioniert sind. Das hat Auswirkungen darauf, wohin das Geld für die Gemeinde fließt.

Bisher konnten Bürger ihre Zahlungen auf zwei verschiedene Konten überweisen. Das galt zum Beispiel für die Grund- und Gewerbesteuer, die Hundesteuer, Kita-Gebühren oder Pachtzahlungen. Ab sofort ist jedoch nur noch eine einzige Kontoverbindung gültig. Es handelt sich dabei um die Gemeinschaftskasse der Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Die neue IBAN lautet: DE86 5085 0150 0000 5482 00 (BIC: HELADEF1DAS). Das alte Konto bei der Sparkasse Dieburg mit der Endnummer 3039 25 fällt komplett weg.

Die Umstellung passiert nicht von alleine. Deshalb müssen alle Bewohner ihre Daueraufträge und gespeicherten Überweisungsvorlagen prüfen und die Daten anpassen. Besonders wichtig ist ein Punkt: Wer eine SEPA-Einzugsermächtigung hat, die noch auf die alte IBAN der Sparkasse Dieburg läuft, muss ein neues Mandat unterschreiben. Die passenden Formulare gibt es online unter dem Punkt "Finanzen&Steuer" bei den Online-Diensten der Gemeinde.

Bei Fragen hilft die Finanzverwaltung der Gemeinde Münster weiter. Man erreicht sie per E-Mail unter steuern(@)muenster-hessen.de oder telefonisch unter der Nummer 06071 3002-139.

Quelle: Münster – zur Originalmeldung

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