Münchhausen: Neue Regeln für Wiesengräber auf dem Friedhof
Auf dem Friedhof in Münchhausen gibt es wichtige Regeln für Wiesenreihengräber und Wiesenurnengräber. Bei diesen Grabarten ist eine Bepflanzung nicht erlaubt. Das bedeutet, dass dort keine Blumen oder anderen Pflanzen wachsen dürfen.
Die Verwaltung hat nun eine Frist gesetzt. Alle Pflanzen und Gegenstände, die sich aktuell auf diesen Grabflächen befinden, werden bis zum 7. August 2026 vom Bauhof entfernt und entsorgt.
Laut der Friedhofssatzung müssen die Gräber innerhalb von sechs Monaten nach der Beisetzung fertig gemacht werden. Das bedeutet konkret: Holzkreuze, Kränze und Pflanzen müssen weg. Stattdessen kommen liegende Grabmale oder Gedenktafeln zum Einsatz. Diese müssen so flach im Boden liegen, dass der Rasenmäher problemlos darüberfahren kann.
Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen, diese Vorgaben zu beachten.