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Münchhausen: Neue Regeln für Wiesengräber auf dem Friedhof

Copyright und Urheber siehe Münchhausen

Die Friedhofsverwaltung in Münchhausen räumt auf. Wer ein Wiesengrab hat, muss nun auf Pflanzen und Blumen verzichten.

Auf dem Friedhof in Münchhausen gibt es eine wichtige Regelung für Wiesenreihen- und Wiesenurnengräber: Eine Bepflanzung der Grabflächen ist dort nicht erlaubt. Das bedeutet, dass keine Blumen oder anderen Pflanzen auf diesen Gräbern wachsen dürfen.

Wer bisher trotzdem Pflanzen gesetzt oder Gegenstände auf dem Grab hinterlassen hat, muss jetzt damit rechnen, dass diese verschwinden. Der Bauhof wird die Flächen bereinigen. Alle vorhandenen Bepflanzungen und Gegenstände werden bis zum 7. August 2026 entfernt und entsorgt.

Die Friedhofssatzung schreibt zudem vor, wie die Gräber gestaltet sein müssen. Innerhalb von sechs Monaten nach der Beisetzung müssen die Gräber fertig hergerichtet werden. Das heißt, dass Holzkreuze, Kränze und Pflanzen weg müssen. Stattdessen dürfen liegende Grabmale oder Gedenktafeln genutzt werden. Diese müssen bündig mit der Erde abschließen. Nur so kann der Bauhof die Gräber später problemlos mit dem Rasenmäher überfahren.

Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen, diese Regeln zu beachten.

Quelle: Münchhausen – zur Originalmeldung

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