München: Bundespolizei nimmt zwei Menschen fest
Am Mittwochabend, dem 29. Juli, ging es im Hauptbahnhof München (Bayern) laut zu. Gegen 19:40 Uhr hatten die Polizisten einen Hinweis auf einen heftigen Streit erhalten. Eine 59-jährige Ungarin hatte sich mit einem 20-jährigen Deutschen und dessen 21-jähriger Begleiterin gestritten. Im Laufe des Wortgefechts schlug die Frau dem jungen Mann gegen den Oberkörper. Auch die junge Frau wollte sie angreifen, traf sie aber nicht.
Die Frau beschimpfte die beiden Deutschen während des Streits mehrfach. Die Beamten der Bundespolizei griffen ein und nahmen alle Beteiligten mit auf die Wache. Bei der Ungarin, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde ein Atemalkoholtest gemacht. Sie hatte als es passierte 1,70 Promille im Blut.
Als die Polizisten die Personalien der Frau prüften, kam ein weiterer Fakt ans Licht: Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte sie wegen eines Drogendelikts. Da sie die geforderte Geldstrafe von 750 Euro nicht bezahlen konnte, wurde sie festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Frau ist bereits bekannt, da sie früher wegen Gewalt und Drogenverstößen aufgefallen war. Die beiden jungen Deutschen konnten die Wache unverletzt verlassen.
Nur wenige Stunden später, gegen 1 Uhr in der Nacht zum 30. Juli, kam es zu einem weiteren Vorfall. Ein 42-jähriger Italiener suchte von sich aus die Dienststelle in der Denisstraße auf. Er wollte wissen, ob die Polizei aktuell nach ihm fahndet.
Die Überprüfung ergab, dass er tatsächlich gesucht wurde. Mehrere Staatsanwaltschaften hatten Interesse an ihm. Besonders die Staatsanwaltschaft Koblenz suchte den Mann, weil er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen benutzt hatte. Da er die geforderte Summe von 1.884,50 Euro nicht aufbringen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen antreten und wurde ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Mann ist zudem bereits wegen mehrerer Vermögensdelikte polizeilich bekannt.
Die Bundespolizei ermittelt nun gegen die 59-jährige Frau wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Beleidigung. Ob und inwieweit sie sich strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeidirektion München – zur Originalmeldung