Mönchengladbach: Polizei jagt getunte E-Scooter
Zwischen dem 14. und 28. August hat die Polizei in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) gezielt Jagd auf getunte E-Scooter gemacht. Uniformierte Beamte und Zivilfahnder kontrollierten an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet die Fahrer. Insgesamt gab es mehr als 100 Verkehrskontrollen, weil viele Roller technisch verändert wurden und viel zu schnell fuhren.
Besonders wild lief es am 26. August in der Stepgesstraße zu. Ein 14-Jähriger fiel den Polizisten sofort auf, weil er Wheelies und Donuts drehte. Er hatte kein Versicherungskennzeichen an seinem Roller. Als die Beamten ihn anhalten wollten, flüchtete der Jugendliche. Während der Fahrt benutzte er verboten sein Handy und versuchte, die Polizisten mit einem Laserpointer zu blenden.
Die Flucht dauerte nicht lange. Die Beamten erkannten den Jungen in der Nähe wieder und nahmen ihn fest. Bei ihm fanden sie den Laserpointer und eine abgebrochene Kennzeichenhalterung. Die Polizei nahm den E-Scooter mit. Dabei stellte sich heraus, dass die Fahrzeugnummer absichtlich unkenntlich gemacht worden war. Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eine Strafanzeige geschrieben.
Am selben Tag gab es noch zwei weitere Fälle mit extremen Rollern. Ein Fahrer raste bei der Kontrolle mit 45 km/h über die Straße. Später stellte die Polizei fest, dass das Fahrzeug gestohlen war. Ein anderer Fahrer behauptete sogar, mit seinem Scooter 65 km/h erreichen zu können. Beide Männer hatten keine Erlaubnis, solche Fahrzeuge zu führen, und bekamen ebenfalls eine Strafanzeige.
Insgesamt gab es viele Verstöße. In 13 Fällen wurde wegen Problemen mit der Versicherung angezeigt, einmal ging es um Urkundenfälschung. Zudem meldete die Polizei weitere Verstöße an das Straßenverkehrsamt.
Die Beamten beobachten, dass vor allem Jugendliche in Gruppen mit diesen schnellen Rollern unterwegs sind. Die hohen Geschwindigkeiten und riskanten Manöver seien eine Gefahr für alle anderen im Verkehr. Die Polizei will deshalb auch in Zukunft weitere Kontrollen durchführen.
Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.