Millionen für den Landkreis Emmendingen: Viele Gemeinden erhalten Fördergelder
Am Freitag, den 24. Juli, hat der Verteilungsausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg über eine große Summe entschieden. Insgesamt 60,4 Millionen Euro gehen an Gemeinden, die finanziell schlecht aufgestellt sind. Das sind deutlich mehr Geldmittel als früher. Bis zum Jahr 2024 gab es jährlich nur zwischen 20 und 35 Millionen Euro.
Der Bedarf in den Orten ist jedoch riesig. In diesem Jahr gingen rekordverdächtige 147 Anträge ein. Normal sind etwa 110 Anträge pro Jahr. Insgesamt hatten die Kommunen rund 100 Millionen Euro beantragt, doch bewilligt wurden 60,4 Millionen Euro für 137 verschiedene Maßnahmen.
Ein großer Teil des Geldes, etwa 38 Millionen Euro, fließt in Schulen, Kinderbetreuung und die Ausrüstung der Feuerwehren. Elf Millionen Euro sind für Straßen und Brücken gedacht, die dringend saniert werden müssen.
Auch im Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg) profitieren viele Orte von dieser Hilfe. Insgesamt fließen 6,99 Millionen Euro in die Region. In Freiamt geht es am meisten zu: Dort bekommt der Kindergarten „Spielwiese“ im Ortsteil Ottoschwanden-Allmend 1,6 Millionen Euro. Kenzingen erhält 1,4 Millionen Euro für die Sanierung der „Üsenberghalle“ und Herbolzheim bekommt 1,2 Millionen Euro für die Grundschule Wagenstadt.
In Endingen a. K. fließen eine Million Euro in die Realschule. Winden im Elztal bekommt 680.000 Euro für die Mehrzweckhalle in Oberwinden und Malterdingen erhält 500.000 Euro für das Dach des Kindergartens „Sofie Roth“. In Waldkirch werden 300.000 Euro für die Sicherung der Kohlenbacher Talstraße nach einem Hangrutsch und 240.000 Euro für die neue „Gewerbekanalbrücke“ genutzt.
Kleinere Beträge gehen an Forchheim für eine Damenumkleide im Feuerwehrhaus (30.000 Euro) sowie an Biederbach für die Brücke in der Denterstraße (40.000 Euro).
Der sogenannte Ausgleichstock hilft Gemeinden, die nötigen Eigenmittel für wichtige Bauvorhaben aufzubringen. So sollen Nachteile gegenüber großen Städten verringert werden. Über die Verteilung entscheidet ein Ausschuss aus Vertretern von Kommunalverbänden und dem Regierungspräsidium.