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Militärmanöver rund um Floß: Warnung vor Sprengstoffen

Im Umland von Floß finden derzeit mehrere Militärübungen statt. Die Gemeinde warnt vor Gefahren im Wald und erklärt, wie man Schäden meldet.

Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab (Bayern) ist derzeit viel los. In der Gegend rund um Floß finden mehrere Militärmanöver statt. Das bedeutet vor allem eines für die Menschen vor Ort: Auf den Straßen ist mit deutlich mehr Militärkonvois zu rechnen als sonst.

Aktuell läuft eine Erkundungsübung, die vom 13. Juli bis zum 23. Juli 2026 geht. Die Truppen bewegen sich dabei in einem Gebiet zwischen Lindenhof, Schlattein, Waldkirch, Fahrenberg, Pirk, Neustadt und Wurz. Zuvor gab es bereits weitere Übungen, unter anderem im Bereich Pfaffenreuth, Walpersreuth und Georgenberg.

Die Gemeinde warnt die Bevölkerung eindringlich: Man soll sich von den Bereichen fernhalten, in denen die Soldaten üben. Besonders gefährlich sind liegengebliebene Sprengmittel. Wer im Wald oder auf dem Feld etwas Verdächtiges findet, muss dies sofort der nächsten Polizeidienststelle melden.

Falls durch die Manöver Schäden entstanden sind, gibt es unterschiedliche Wege für die Entschädigung. Wenn Gaststreitkräfte beteiligt waren, muss der Schaden innerhalb eines Monats nach Ende der Übung schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Alternativ gibt es eine Frist von drei Monaten nach Entdeckung des Schadens. In diesem Fall ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nürnberg zuständig.

Hat die Bundeswehr allein den Schaden verursacht, läuft der Weg über das Bauamt des Marktes Floß. Die Betroffenen sollen dort ein ausgefülltes Antragsformular abgeben. Das Amt leitet den Antrag dann an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter. Die Gemeinde empfiehlt, Fotos von den Schäden zu machen, um die Beweise zu sichern.

Für Fragen steht das Rathaus am Rathausplatz 3 in Floß zur Verfügung. Erreichbar ist die Verwaltung täglich von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13:30 bis 17:30 Uhr unter der Telefonnummer 09603 / 92 11 - 0.

Quelle: Floß – zur Originalmeldung

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