Meiningen führt neue Parkgebühren und digitale Tickets ein
In Meiningen (Thüringen) wird das Parken modernisiert. Seit dem 15. Juni 2026 gelten neue Parkgebühren und Regeln. Das wichtigste Ziel der Stadt ist ein digitales System: Parkscheine aus Papier gibt es kaum noch. Stattdessen erhalten die Fahrer ihr Ticket digital per E-Mail oder als QR-Code auf dem Smartphone.
Wer in der Innenstadt (Zone I) parkt, muss von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr zahlen. Das gilt auch für die Zonen II (Charlottenstraße, Justizzentrum, Wettiner Straße), IV (Parkplatz Landratsamt) und V (Lindenallee, Bahnhofsvorplatz und Park & Ride). Eine Ausnahme ist der Parkplatz Volkshaus (Zone III) sowie die Bus- und Wohnmobilstellplätze dort: Hier wird von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr Geld kassiert.
Beim Bezahlen gibt es eine große Umstellung. In den meisten Zonen geht es nur noch bargeldlos. Wer unbedingt mit Münzen zahlen will, muss zum Parkplatz an der Reithalle in der Klostergasse oder zu den Flächen in der Charlottenstraße fahren. Dort gibt es noch Automaten für Kleingeld. Alternativ können die Fahrer bekannte Apps wie EasyPark, Parkster, PayByPhone oder Stadtraum nutzen.
Für bestimmte Gruppen gibt es Sonderregeln. Anwohner in der Innenstadt zahlen für eine Tageskarte nur 1 Euro und für eine Wochenkarte 5 Euro. Hotelgäste kommen in der Zone I für 3,50 Euro aus. Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis parken weiterhin kostenlos. Wer ein E-Auto lädt, muss ebenfalls nichts bezahlen, solange er eine Parkscheibe im Auto hat.
Kurzzeitparker haben eine kleine Erleichterung: Es gibt optional ein Freiticket für 15 Minuten. Wer jedoch vergisst zu zahlen, muss mit einem Knöllchen rechnen. Der Vollzugsdienst kontrolliert die Kennzeichen und leitet dann ein Verfahren ein. Sollte ein Automat einmal kaputt sein, darf man bis zur Höchstparkdauer parken, muss dann aber die klassische Parkscheibe benutzen.
Für Wohnmobile und Reisebusse kostet das Parken am Volkshaus 50 Cent pro angefangene Stunde oder 3,50 Euro für die Tageskarte.
Quelle: Henneberg – zur Originalmeldung