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Meiningen führt neue digitale Parkgebühren ein

Copyright und Urheber siehe Henneberg

Ab dem 15. Juni 2026 ändern sich in Meiningen die Regeln beim Parken. Die Stadt setzt auf digitale Tickets und bargeldloses Bezahlen.

In Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen) wird das Parken in der Innenstadt moderner. Seit dem 15. Juni 2026 gelten neue Gebühren und Regeln. Das wichtigste Ziel der Stadt ist es, das Parken einfacher und digitaler zu machen. Wer in der Stadt parkt, muss sich an verschiedene Zonen halten.

In der Zone I (Innenstadt) sowie in den Zonen II, IV und V kostet das Parken von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. In Zone II liegen die Flächen in der Charlottenstraße, am Justizzentrum und in der Wettiner Straße. Zone IV umfasst den Parkplatz am Landratsamt, während Zone V den Bahnhofsvorplatz, die Lindenallee und den Park & Ride-Parkplatz abdeckt. Eine Ausnahme gibt es beim Parkplatz Volkshaus (Zone III) sowie bei den Bus- und Wohnmobilstellplätzen: Hier muss von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr gezahlt werden.

Besonders wichtig für die Autofahrer: Das Bezahlen funktioniert in den meisten Zonen nur noch bargeldlos. Wer unbedingt mit Münzen bezahlen will, kann das nur noch an jeweils einem Automaten an der Reithalle in der Klostergasse oder in der Charlottenstraße tun. Zudem gibt es keine Papierscheine mehr, die man hinter die Scheibe legt. Das Ticket ist jetzt digital und kommt per E-Mail oder QR-Code auf das Handy. Wer keine Lust auf Automaten hat, kann die Apps EasyPark, Parkster, PayByPhone oder Stadtraum nutzen.

Für kurze Erledigungen gibt es optional ein Freiticket für 15 Minuten. Wer länger bleibt, kann Tages-, Wochen- oder Monatstickets wählen. Es gibt auch Sonderregeln: Anwohner in Zone I zahlen für die Tageskarte nur einen Euro, Hotelgäste drei Euro 50. Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis parken weiterhin kostenlos. Wer ein Elektroauto lädt, muss ebenfalls nichts bezahlen, solange er eine Parkscheibe im Fenster hat.

Die Stadt kontrolliert die Parkflächen mit einem Vollzugsdienst. Wer nicht bezahlt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Sollte ein Automat einmal kaputt sein, darf man bis zur maximalen Parkdauer parken, muss dann aber eine Parkscheibe benutzen.

Weitere Details zu den genauen Preisen stehen in der Parkgebührenordnung der Stadt.

Quelle: Henneberg – zur Originalmeldung

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