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Marxzell: Was ist bei Videoüberwachung erlaubt

Viele Bürger in Marxzell fragen sich, ob sie ihr Grundstück mit Kameras sichern dürfen. Die Gemeinde gibt nun wichtige Tipps zu den Regeln und zum Datenschutz.

In Marxzell (Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg) gibt es immer mehr Streit um Überwachungskameras in der Nachbarschaft. Viele Menschen haben sich bei der Gemeinde beschwert oder nachgefragt, was eigentlich erlaubt ist. Deshalb gibt die Verwaltung nun eine Hilfestellung heraus.

Grundsätzlich darf jeder sein eigenes Grundstück oder das Haus der Familie videoüberwachen. Das gilt auch für den Garten oder die Terrasse. In diesen privaten Bereichen greift die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Aber es gibt klare Grenzen: Bereiche, die andere Leute mitnutzen, dürfen nicht gefilmt werden. Das betrifft zum Beispiel das Treppenhaus, gemeinsame Wege im Mehrfamilienhaus oder die Waschküche.

Besonders wichtig ist: Straßen, Gehwege und die Grundstücke der Nachbarn dürfen niemals gefilmt werden. Wer seine Kamera so einstellt, dass sie zu viel sieht, muss technische Lösungen nutzen. Man kann Bildbereiche durch Blenden abdecken oder in der Software schwärzen. Diese Schwärzungen dürfen später nicht wieder rückgängig gemacht werden können.

Auch bei Türklingelkameras gibt es Regeln. Diese sind nur erlaubt, wenn das Bild erst erscheint, wenn jemand klingelt, und wenn keine Aufnahmen gespeichert werden. Tonaufnahmen sind hingegen fast immer verboten. Wer heimlich Gespräche aufnimmt, macht sich sogar strafbar.

Kameraattrappen sind rechtlich ein Sonderfall. Da sie keine Daten speichern, verstoßen sie nicht gegen den Datenschutz. Trotzdem können sie bei Nachbarn Stress auslösen, weil man sich beobachtet fühlt. In solchen Fällen hilft oft nur der Weg zum Anwalt.

Wer glaubt, dass der Nachbar zu viel filmt, sollte zuerst das Gespräch suchen. Hilft das nicht, kann man sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Dafür braucht man Fotos der Kameras, einen Lageplan und den bisherigen Schriftverkehr mit dem Nachbarn. Die Behörde kann zwar Tipps geben oder eine Stellungnahme fordern, aber sie darf keine Kameras privat abbauen lassen. Wer den Abbau einer Kamera erzwingen will, muss zivilrechtlich klagen. Bei schweren Verstößen gegen den Datenschutz drohen zudem Bußgelder.

Weitere Informationen gibt es online unter baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

Quelle: Marxzell – zur Originalmeldung

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