Marburg-Biedenkopf verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen) ist es ab dem 5. August 2026 verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot betrifft alle Bäche, Flüsse und Seen in der Region. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Seit Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Wasserstände extrem niedrig sind.
Der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel erklärte, dass die Gewässer wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind. Wenn der Pegel zu stark sinkt, verschlechtern sich die Bedingungen für die Natur massiv. Jede weitere Entnahme würde die Lage verschlimmern. Die Maßnahme gilt so lange, bis sich die Wasserstände wieder erholt haben.
Das Verbot gilt für alle, auch für die Besitzer von Grundstücken, die direkt an einem Gewässer liegen, sowie für deren Nutzer. Wer sich nicht an die Regel hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden: In schweren Fällen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer nur kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf entnimmt, darf dies weiterhin tun. Ebenfalls nicht betroffen sind Menschen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums haben.
Die Grundlage für dieses Verbot ist das Wasserhaushaltsgesetz. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen eingesehen werden.