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Mannheim: Strenge Auflagen für den Nachtragshaushalt 2026

Das Regierungspräsidium Karlsruhe lässt den Nachtragshaushalt der Stadt Mannheim zwar durchgehen, knüpft dies aber an harte Bedingungen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts für das Jahr 2026 in Mannheim (Baden-Württemberg) bestätigt. Doch die Behörde warnt deutlich: Die Stadt bewegt sich bereits an der Grenze dessen, was gesetzlich noch erlaubt ist. Damit Mannheim handlungsfähig bleibt, gibt es nun strikte Auflagen.

Die Stadt muss ihr Programm zum Schuldenabbau, den sogenannten „Mannheimer Zukunftshaushalt“, konsequent durchziehen. Es müssen weitere Maßnahmen her, um das Ergebnis zu verbessern. Nur so kann die Stadt ihre Schulden tilgen und Geld für Investitionen beiseitelegen. Zudem wird das Investitionsprogramm nun noch strenger geprüft. Nur Aufgaben, die absolut nicht aufgeschoben werden können, dürfen weiterhin finanziert werden. Neue Projekte, die nicht zwingend notwendig sind, dürfen nicht begonnen werden.

Oberbürgermeister Christian Specht macht die Situation mit einer allgemeinen Finanzkrise der Kommunen fest. Steuereinbrüche und steigende Sozialausgaben treffen viele Städte. In Mannheim ist die Lage besonders eng. Ein Grund dafür ist, dass die Stadt rund eine Viertelmilliarde Euro zur Stützung des Universitätsklinikums aufbringen musste. Zusätzlich hat sie sich mit 205 Millionen Euro an einer Anschubfinanzierung für den Klinikverbund beteiligt.

Zudem laufen noch große Projekte aus den letzten Jahren, die bezahlt werden müssen. Dazu zählen die Sanierung des Nationaltheaters, das neue Kombibad Herzogenried sowie der Ausbau der Betreuung für Kleinkinder und Schulkinder.

Diese Vorgaben haben nun Auswirkungen auf den Zeitplan für das nächste Jahr. Damit die Auflagen im Haushalt 2027 komplett berücksichtigt werden, verschiebt die Verwaltung den Termin. Der Entwurf kommt erst im November in den Gemeinderat, statt wie sonst im Oktober. Die Beratung und der Beschluss über den Haushalt sollen dann im Februar erfolgen.

Quelle: Mannheim – zur Originalmeldung

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