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Mannheim: E-Scooter-Fahrer verprügelt Polizisten bei Kontrolle

Die Polizei räumte in Mannheim-Käfertal mit einer Großaktion gegen rücksichtslose Rollerfahrer auf. Dabei endete eine Kontrolle mit einem gewalttätigen Angriff auf einen Beamten.

In Mannheim (Baden-Württemberg) hatten sich viele Anwohner über Jugendliche beschwert. Diese sollen auf dem ehemaligen Bundesgartenschaugelände im Bereich des Spinelli-Areals rücksichtslos mit E-Scootern rasen, Spaziergänger beschimpfen und andere gefährden. Zuvor waren dort bereits zwei Unfälle passiert.

Deshalb startete die Polizei am Donnerstag zwischen 16:00 Uhr und 21:00 Uhr eine große Jagd. Insgesamt 20 Beamte vom Revier Käfertal, dem Einsatzzug und der Verkehrspolizei suchten das Gebiet ab. Die Bilanz der Kontrolle war hoch: Sechs Roller hatten keine Versicherung. In zwei Fällen wird nun gegen die Besitzer ermittelt, die die Fahrt mit den unversicherten Fahrzeugen erlaubt hatten. Drei Menschen hatten gar keinen Führerschein, und ein Fahrer trug keinen vorgeschriebenen Helm.

Zudem gab es einen Verdacht auf Diebstahl, und ein Fahrer ignorierte die Anweisungen der Polizei. Insgesamt nahmen die Beamten sieben Roller mit, um sie auf mögliche Manipulationen zu prüfen.

Besonders heftig wurde es bei der Kontrolle eines 17-Jährigen. Der Jugendliche wollte nicht angehalten werden und floh mit seinem E-Scooter. Ein Polizist jagte ihn kurz und konnte ihn schließlich stoppen. Dabei wurde der Jugendliche aggressiv. Er trat und schlug nach dem Beamten. Der Polizist verletzte sich an den Händen und am rechten Daumen so stark, dass er seinen Dienst sofort abbrechen musste und ärztliche Hilfe brauchte.

Als die Beamten den 17-Jährigen dann doch kontrollierten, kam heraus: Er hatte wohl getrunken und stand zudem unter dem Einfluss von Drogen. Wegen des Angriffs auf den Polizisten, des Fahrens unter Drogeneinfluss und wegen der fehlenden Versicherung wird nun gegen ihn ermittelt.

Die Polizei plant bereits weitere Kontrollen in diesem Bereich, um die Sicherheit für die Spaziergänger wiederherzustellen. Ob und inwieweit sich der Jugendliche strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim – zur Originalmeldung

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