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Mann stürzt aus Regionalzug bei Karlsruhe

Ein Streit über ein Ticket endete im Chaos: Ein Sicherheitsmitarbeiter der Bahn stürzte aus einem fahrenden Zug und schwebt in einem kritischen Zustand.

Alles begann am Freitagabend gegen 19:30 Uhr in einem Regionalzug auf der Strecke von Baden-Baden nach Karlsruhe (Baden-Württemberg). Ein 36-jähriger Mann hatte bei der Kontrolle kein gültiges Ticket dabei. Der Mann hatte wohl getrunken und weigerte sich, dem Zugbegleiter seine Personalien zu nennen. Deshalb holte man zwei Sicherheitsleute der Bahn hinzu.

Doch der Fahrgast wurde immer aggressiver. Er wollte weder seine Daten angeben noch den Zug verlassen. Schließlich griff er einen 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter körperlich an und schlug mehrfach mit den Fäusten auf ihn ein. Während des Kampfes stießen die beiden gegen eine der Zugtüren. Dabei ging die Tür kaputt, ohne dass die Beteiligten es sofort bemerkten. Es entstand ein Spalt zwischen der Tür und dem Boden.

Dann stürzten beide Männer zu Boden. Der Sicherheitsmitarbeiter versuchte, den auf dem Rücken liegenden 36-Jährigen hochzuziehen. Der Mann wehrte sich jedoch und trat mehrfach nach dem Retter. Durch einen dieser Tritte verlor der 26-Jährige das Gleichgewicht. Er prallte mit voller Wucht gegen den unteren Teil der bereits beschädigten Tür. Die Tür hielt dem Druck nicht stand, und der Mann stürzte bei einer Geschwindigkeit von rund 120 km/h aus dem Zug. Das passierte etwa 900 Meter vor dem Bahnhof Ettlingen-Bruchhausen.

Der verletzte Mitarbeiter der DB-Sicherheit liegt weiterhin in einem kritischen Zustand im Krankenhaus. Der 36-Jährige ist nicht zum ersten Mal mit der Justiz in Konflikt geraten; er ist bereits wegen Gewalttaten vorbestraft. Eine alte Freiheitsstrafe wurde für ihn derzeit zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Samstagnachmittag beim Amtsgericht Karlsruhe Untersuchungshaft wegen Körperverletzung. Das Gericht lehnte den Haftbefehl jedoch ab und ließ den Mann wieder frei.

Um genau zu verstehen, wie es zu dem Sturz kam, wurde ein technisches Gutachten beauftragt. Die Kriminalpolizei und die Bundespolizei ermitteln weiter. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe – zur Originalmeldung

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