Märkischer Kreis verbietet Verkauf von Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Verkauf von tabakfreien Nikotinbeuteln ab sofort verboten. Die Gesundheitsbehörde hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird das Inverkehrbringen dieser Produkte im gesamten Kreisgebiet untersagt.
Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen mit Nikotin, die ohne Tabak auskommen. Rechtlich gelten sie als neuartige Lebensmittel, die im Handel nicht zugelassen sind und die Gesundheit gefährden. Besonders problematisch ist die Wirkung auf Jugendliche. Durch Geschmacksrichtungen wie Frucht, Minze oder Lakritz wirken die Produkte attraktiv auf junge Leute.
Das Risiko ist hoch: Nikotin kann bei Jugendlichen direkt in die Gehirnentwicklung eingreifen. Das macht schneller abhängig und kann das Verhalten sowie das Belohnungssystem im Kopf langfristig verändern. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigen zudem, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei stark dosierten Beuteln liegt der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich höher als bei einer normalen Zigarette.
Mit dem Verbot will der Kreis den illegalen Vertrieb stoppen und die Arbeit der Behörden vereinfachen. Bisher musste die Lebensmittelüberwachung oder das Ordnungsamt oft erst prüfen, ob ein einzelnes Produkt wirklich gefährlich ist. Das bedeutete viel Papierkram und teure Laboruntersuchungen des Nikotingehalts. Diese Schritte fallen nun weg, da die Beutel generell untersagt sind.
Der Märkische Kreis handelt damit auf Basis einer Vorlage des Landesverbraucherschutzministeriums. Nordrhein-Westfalen will den Kurs gegen den illegalen Handel mit diesen Produkten landesweit verschärfen.